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Datenschutz Schweiz
- pass23
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Ich habe mich mit diesem Thema noch nie richtig befasst, und würde gerne erfahren was genau bis September 2023 gemäss die neue DSG ich unternehmen sollte, so dass eine Webseite datenschutzkonform ist.
Weiss jemand was für die Schweiz gilt und was man genau anpassen sollte ?
Gibt es evtl. schon eine Anleitung oder sogar ein Video ?
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- King Louis
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Ich bin auch daran, mich schlau zu machen.
Das hier kann ich als Zugang zum Thema, obwohl schon etwas älter, sehr empfehlen: www.cyon.ch/blog/neues-datenschutzgesetz-schweiz und dann natürlich noch das: www.bj.admin.ch/bj/de/home/staat/gesetzg...schutzstaerkung.html oder auch: www.hostpoint.ch/blog/das-neue-datenschu...s-dabei-zu-beachten/
Viele Grüsse
Urs
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- pass23
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Danke für deine Links.
Wenn ich richtig verstanden habe sind «Cookies Consent Banner» weiter nicht obligatorisch in der Schweiz, und eine Datenschutzerklärung sollte genügen.
(wenn nur System Cookies vorhanden sind, dann so wie so)
Und was ich hier lese, ist eigentlich das Gegenteil von heutigen «Cookies Consent Banner» Einstellungen gemäss Zitat.
Zitat
«Privacy by Design» und «Privacy by Default» (neu: Art. 7 DSG)
Im revidierten DSG sind neu die Grundsätze «Privacy by Design» (Datenschutz durch Technik) und «Privacy by Default» (Datenschutz durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen) verankert. Sie verpflichten Behörden und Unternehmen, die Bearbeitungsgrundsätze des DSG bereits ab der Planung entsprechender Vorhaben umzusetzen, indem sie angemessene technische und organisatorische Schutzmassnahmen treffen. Der Datenschutz durch Technik verlangt, dass sie ihre Applikationen u.a. so ausgestalten, dass die Daten standardmässig anonymisiert oder gelöscht werden. Datenschutzfreundliche Voreinstellungen schützen die Nutzer von privaten Online-Angeboten, die sich weder mit Nutzungsbedingungen noch den daraus abzuleitenden Widerspruchsrechten auseinandergesetzt haben, indem nur die für den Verwendungszweck unbedingt nötigen Daten bearbeitet werden, solange sie nicht aktiv werden und weitergehende Bearbeitungen autorisieren. Um diesen Schutz des neuen Gesetzes zu gewährleisten, sollten Schweizer Unternehmen ihre Angebote rechtzeitig überprüfen und nötigenfalls durch Einsatz datenschutz- und kundenfreundlicher Programme Anpassungen vornehmen.
Alles nicht so einfach zu verstehen für mich.
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- Elfangor93
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Die Umsetzung mit Cookies sind also gleich.
Aussage jedoch ohne gewähr...
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- crimle
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Nein, das stimmt nicht! Cookie-Warnungen sind in der Schweiz auch mit dem neuen DSG nicht nötig! Es gibt leider zu viele Schweizer Webseiten, welche trotzdem in vorauseilendem Gehorsam diese unsäglichen und nervtötenden Cookie-Warnungen einblenden! Und das wahrscheinlich nur deshalb, weil ihnen ein Anwalt eingeredet hat, sicherheitshalber solle man dies tun, so sei man auf der sicheren Seite und es könne nichts passieren. Dabei wird ausser acht gelassen, dass man mit diesen Cookie-Warnungen 99% der Benutzer a) überfordert und b) nervt.Wenn ich das richtig verstehe, so ist die neue DSG der Schweiz weitestgehend mit der DSGVO konsistent.
Die Umsetzung mit Cookies sind also gleich.
Quelle: www.cyon.ch/blog/neues-datenschutzgesetz-schweizJa, es gibt erfreuliche Nachrichten, denn die Schweiz übernimmt nicht die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Vieles ändert sich deshalb im Anwendungsbereich des schweizerischen Datenschutzrechtes nicht.
...
Das neue DSG bringt auch keine Cookie-Banner in die Schweiz. Cookie-Banner sind weiterhin nur erforderlich, wenn du das europäische Telekommunikationsrecht einhalten musst. Es gibt keinen guten Grund, Website-Besucher:innen aus der Schweiz mit einem Cookie-Banner zu belästigen.
Wer sich nicht länger über Cookie-Warnungen ärgern will, installiert das Browser-Addon «I don't care about cookies».
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- pass23
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Danke für eure Antworten.
@crimle, dann ist es in der tat eine gute Nachricht dass Cookie-Banner-Warnungen in der Schweiz weiter nicht nötig sein werden.
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- Matthias
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In jedem Fall muss aber auch eine Schweizer Seite die Bedingungen der DSGVO erfüllen, wenn sie Angebote oder Inhalte enthält, die sich auch an Nutzer aus der EU richten. Dazu gehören unter anderem auch all jene, die Dienstleistungen, Tutorials oder ähnliches anbieten, die von Bürgern aus der EU auch genutzt werden können. Da die Grenze hier unscharf ist, empfiehlt es sich im Zweifellsfall sicherheitshalber, eine Cookie-Consent-Bar einzubauen... Ob sie einem gefällt, ist dabei leider tatsächlich recht zweitrangig.
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- Elfangor93
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