Joomla! Forum Schweiz wird Teil der D-A-CH Community

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Urheberecht Hinweise bei verwendung von Stock Adobe Bilder

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21 Apr. 2022 11:42 #50121 von adiheutschi.ch
Hallo Zusammen

Wie handhabt ihr das wenn Ihr Bilder z.B. von Stock Adobe Lizenz Urheberechts- Hinweise.

Z.B. bei Verwendung von Bilder in Online-Shops oder als Stimmungsbilder in Layouts wo es schwierig ist es unterhalb vom Bild den Urheber zu benennen.

Irgendwie finde ich nichts konkretes wie man es handhaben soll. Die Bestimmungen sind "für mich jedenfalls" ziemlich schwammig.
Manche meinen in den Datenschutzerklärungen hinweisen, andere beim Bild selbst, was manchmal etwas ungünstig ist oder als Dateiname etc.

Die Frage ist effektiv auf die praktische Handhabung gerichtet... bei Standardlizenzen.

stock.adobe.com/ch_de/license-terms#editorialUse  

Hat da jemand den Durchblick oder Erfahrung?

Viele Grüsse
Adi

Viele Grüsse

Adi Heutschi
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26 Apr. 2022 07:55 #50126 von Elfangor93
Wenn der Bilderdienst korrekt arbeitet sollte zumindest in den Bildmetadaten (IPTC Daten) einen entsprechenden Urheber-Hinweis abgespeichert sein. Wenn das Bild nach dem Download nicht bearbeitet wurde, sollte diese Erwähnung schonmal drin sein.

Zusätzlich schreibe ich jeweils im Impressum einen Urheber-Hinweis, kollektiv für alle Bilder.

Den Fotografen, dessen Bilder ich verwende reicht dieses Vorgehen. Die haben selber auch ein Interesse, dass ihre Bilder möglichst gut zur geltung kommen und nicht durch Urhebertext gestört werden.

JoomGallery 4 befindet sich in Entwicklung. Dabei suchen wir noch Helfer, Unterstützer und Spender.
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15 Okt. 2022 15:27 #50408 von Pixelman
Ich verwende zwar selten Bilder von Agenturen wie adobe-Stock, oder getty Images, wenn ein Kunde das aber verlangt, kaufe ich sie von den entsprechenden Plattformen. Mit der Bezahlung erwirbst du dir das Recht für die Publikation, von Nennung des Autors ist keine Rede.
Gruss
Livio
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14 März 2023 13:32 #50966 von adiheutschi.ch
Also gemäss Adobe FotoStock Mitarbeiter Chat, müssen die Bilder oder Urheberechte nirgends auf einer Seite erwähnt werden. Es genügt die Rechnung resp. Lizenz im Adobe Konto vorweisen zu können.Chat-Anfrage
"Muss auf der Webseiten ein Hinweis erfolgen, wie muss dieser aussehen?
Technisch ist das oft schwierig oder laouyttechnisch unschön. Was gibts für möglichkeiten oder wie sind die Bedingungen. Genügt auf anfrage die Rechnung vorweisen zu können?"

"Ja, es reicht aus, dass Sie das Bild lizenziert haben, Sie müssen die Lizenz nicht auf der Website angeben."

Viele Grüsse

Adi Heutschi
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